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E50- über eBay gekauft, Bitte um Hilfe!
#1
Hallo, ich habe mich schon einmal an euch gewandt, weil ich eine Jura E50 über eBay ersteigert habe, und nicht wusste, ob sie defekt ist. Da ich mein Geld so nicht wiederbekam, gab ich die Kaffeemaschine zur Reparatur weg. Es kostete 49,39 Euro.

Nun meine Frage(n):

1. Wenn ich eine Kopie der Rechnung an eBay sende, habe ich eine Chance? Das stand auf der Rechnung:

- Microschalter befestigt
- Mahlwerk justiert
- Reinigungs- und Entkalkungsprogramm durchgeführt

2. Der Verkäufer hat im Angebot angegeben, die Maschine sei generalüberholt worden, und zwar für 150 Euro. Wie ich beim Jura-Händler erfragte, ist dies die Kostenpauschale von Jura. Über die Reparatur kam jedoch heraus, dass die besagte Maschine noch nie von einem Jura-Kundendienst überprüft wurde(sonst wäre es registriert).
Gibt es noch andere Firmen, die so viel verlangen? Und wenn nicht: Ist das eine Falschaussage im Angebot von eBay?

Über schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar.
#2
Moin,

eBay hat mit der Geschichte nix zu tun, der Kaufvertrag kommt zwischen Dir und dem anderen eBay-Mitglied zustande.

Du kannst Dich natürlich an den Verkäufer wenden. Die Maschine war offenbar fehlerhaft. Allerdings ist die Frage, ob der Verkäufer etwas dafür kann. Ansprüche hast Du rechtlich gesehen nur, wenn der Fehler "zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs" vorgelegen hat. Der Gefahrübergang erfolgt beim sog. Versendungskauf, wenn der Verkäufer die Ware verschickt. Heißt: ist der Fehler beim Transport entstanden, muss der Verkäufer nicht haften.

In der Rechnung steht "Microschalter befestigt". Die E-Serie hat auf der Heizpatrone einen Umschalter, der zwischen Dampf und Kaffee wechselt und das der Elektronik über einen Microschalter mitteilt. Der kann sich durchaus auch auf dem Postweg gelöst haben.

Ob Reinigung und Justage nötig waren, kann ich natürlich nicht beurteilen. Der Microschalter ist in 2 sek. wieder eingeclipst, ich vermute, hier sollte etwas "verdient" werden.

Jura-Reparaturen führen auch andere Händler durch.

Grüße,
Sebastian
#3
Also Chancen rechne Dir keine aus Dein Geld wiederzusehen. In der Regels schreiben ziemlich alle E-Bayer die Privatklausel ins Angebot.
Aber auf eine Angabe das die Maschine zur Wartung oder Rep. war kannst Du eh nicht gehen bei E-Bay.
Ich habe schon einige Maschinen bei E-Bay ersteigert und stelle mich im Vorraus schon unabhängig der Fehlerbeschreibung und den Angaben über Rep. und Wartung darauf ein das Teile lose sind oder sogar fehlen.

Gruß Kai
Es wird alles schwer wenn man´s doppelt nimmt. Morgen ist Heute schon wieder gestern.
#4
kaffejunkie schrieb:Ich habe schon einige Maschinen bei E-Bay ersteigert und stelle mich im Vorraus schon unabhängig der Fehlerbeschreibung und den Angaben über Rep. und Wartung darauf ein das Teile lose sind oder sogar fehlen.

Du sprichst hier aber von Angeboten wo sicher dabei steht "für Bastler" "sicher nur eine Kleinigkeit" "defekt" ...

Der Threaderöffner hat aber eine gewartete Maschine gekauft und - deutlich herauszulesen - konnte dieses Gerät nicht bedienen.
Er schreibt: "...ersteigert habe, und nicht wusste, ob sie defekt ist"

Was soll denn das???

Wenn sie defekt ist funktioniert folglich irgend eine Funktion nicht, wenn ich aber nicht weiß ob sie defekt ist, weiß ich vermutlich nicht mal wie ein Kaffee zubereitet wird.

Das die Werkstatt mit solchen Leuten gute Geschäfte machen kann, ist bekannt!
#5
Nicht immer gleich aus allem schliessen das andere dümmer sind!
Fakt 1 ist:   Der Originaltext der E-Bay Anzeige wurde nicht gepostet!
Fakt 2 ist: Es versucht ein jeder das maximale bei seinem Angebot herauszubekommen!

Zu der Frage ob es noch andere Firmen gibt--->JA ( gibt auch viele Privatpersonen die aufs schnelle Geld aussind)

Wenn keine Wartung registriert ist könnte es daran liegen das ein "Tüftler" ( so wie die meisten von uns, mich eingeschlossen) es selbst gemacht haben oder einen der besagten nicht autorisierten die Maschine überholt hat.




Und um Deine " Vermutungen" über meine Käufe zu kommentieren Roman:

Es waren auch Geräte dabei die als "Ganz" ; " generalüberholt" ; " funktioniert einwandfrei" usw.   beschrieben wurden und nicht offensichtlich als Defektgerät.
Meist werden auch kleine Sätze wie "auf Funktion gestest" reingeschrieben. Diese Aussage beinhaltet lt. Gerichtsurteil nur die Tatsache das man den Stecker einsteckt und die Maschine angeht.
Aber das ist ein anderes Thema.
E-Bay ist eine Sache die schon viele Gerichte beschäftigt und vielen Anwälten Geld in die Tasche gebracht hat.


Gruß kaffejunkie
Es wird alles schwer wenn man´s doppelt nimmt. Morgen ist Heute schon wieder gestern.


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