20.11.2018, 13:49
Also eigentlich hast du schon nach dem dritten mal das Recht auf Preisminderung, Ersatz bzw. Wandlung. Wenn der Fehler drei mal nicht behebbar ist und es immer der gleiche Fehler war hast du entsprechende Kaufvertragsrechte. Lese dich am besten mal in Kaufvertragsrecht ein.
Zu beachten: Es handelt sich hierbei nicht um eine rechtliche Beratung. Eine rechtliche Beratung kann nur ein Anwalt durchführen. Auch kann das oben genannte nicht rechtsgültig sein oder auch eine Fehlinformation darstellen.
Zu beachten: Es handelt sich hierbei nicht um eine rechtliche Beratung. Eine rechtliche Beratung kann nur ein Anwalt durchführen. Auch kann das oben genannte nicht rechtsgültig sein oder auch eine Fehlinformation darstellen.


